24.11.2022
Brandaktueller Kurzbericht VGem Sitzung am 23.11.22

01 Öffentliche Niederschrift der vergangenen Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 27.04.2022 -
 
 Es gab keine Einwände zum Protokoll.
 
 02 Anpassung des Messvolumens bei der gGKVS ab dem 01.08.2022;
 
Überwachung des fließenden Verkehrs durch die Kommunale Verkehrsüberwachung Pleichach - beschließend
 
Aufgrund des Beschlusses im Gemeinderat Bergtheim, die Messzeiten von 12 auf 18 Stunden pro Monat zu erhöhen, wurde eine Anpassung der Vereinbarung zwischen der VGem Bergtheim mit der gGKVS mbH notwendig. Ebenso hat der Gemeinderat der Gemeinde Estenfeld beschlossen, seine Messzeiten um 5 Stunden pro Monat anzuheben.
 
Insgesamt beträgt das neue Messvolumen 53 Stunden pro Monat. Die Einteilung der Messstellen erfolgt durch die jeweilige Kommune.
 
Die Anpassung der Vereinbarung wurde zum 1.8.22 vom VGem-Vorsitzenden unterschrieben, somit war die Umsetzung sofort möglich.  
 
03 Zusatzvereinbarung mit der gGKVS mbH zum Einsatz eines semistationären Messplatzes in Bergtheim - beschließend
 
Als Kompromiss zu den von uns FREIEN WÄHLERN erfolgten Antrags auf stationäre Blitzer mit Erhöhung der Messzeiten bis zur Umsetzung, soll nach langer Diskussion als Übergangslösung pro Quartal eine wöchentliche Messung mittels Enforcement-Trailer erfolgen. Also einer teilstationären, transportablen Geschwindigkeitsmessanlage.
 
Hier im Einzelnen zum Hintergrund:  
Antrag auf stationäre Blitzer in Bergtheim und Opferbaum (mainpost.de)
Vorerst keine stationären Blitzer in Bergtheim und Opferbaum (mainpost.de)
 
Die Kosten einer 6,5-tägigen Messung beträgt 5.193,00 €, zzgl. pro Verstoß 1,87 € für die Aufbereitung.
Für den Innendienst geht man von einer Bearbeitungszeit von 11 - 13 Verstößen/Stunde aus.  
Die gGKVS mbH schätz ca. 400 Verstöße pro Messwoche.
 
Die kritische Sichtweise und Abwehrhaltung der Verwaltung zu diesem bzw. auch künftigen Projekt aufgrund des Personal- und Platzmangels können wir FREIEN WÄHLER nachvollziehen.
Dennoch muss für uns FREIE WÄHLER die Verkehrssicherheit bei gleichzeitiger Lärm- und Emissionsminderung als höchste Priorität gesehen werden. Die Kostendeckung ist jedenfalls auch für einen erhöhten Personalbedarf sichergestellt...
 
Da es sich auch hier um einen übertragenen Wirkungskreis handelt, ist hier die Verwaltungsgemeinschaft zuständig.  
Der Zusatzvereinbarung zur Unterstützung der Unfallverhütung wurde zugestimmt.
 
04 Jahresrechnung 2020 - beschließend

 
04 A Örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2020 - zur Kenntnis
 
04 B Feststellung der Jahresrechnung 2020 - beschließend
 
04 C Entlastung der Jahresrechnung für das Jahr 2020 - beschließend

 
Die Rechnungsprüfung wurde durch Edgar Bauer und Rudolf Faatz durchgeführt. Es wurde der Wunsch geäußert, eine Inventarliste zu erstellen.
 
Dies ist aus unserer Sicht zwar wünschenswert, aber schwer bzw. aufwändig zu realisieren und auf Stand zu halten, auch wenn man die personelle Mangelsituation ausblendet. In der "Doppik" wäre das entsprechend abzubilden, wir führen die "Kameralistik".
 
Es waren zwei "ruhige" Haushaltsjahre. Bedingt durch den Wegfall des Bauamtsleiters fielen geringere Personalkosten an. Im Coronastartjahr wurden weniger Fortbildungen besucht. Ebenso war der Publikumsverkehr im Rathaus eingebrochen.
Die Verwaltungsumlage auf die Gemeinden konnten, auch durch das hervorragende Personal, niedrig gehalten werden  
 
Auf die detaillierte Kostenverteilung wir die örtliche Presse, wie gewohnt in sehr guter Qualität berichten.
 
Zu den "Eingeschobenen" Top 06, Nachtragshaushalt gab es keine Einwände.
Aufgrund eines Antrages auf Höhergruppierung mit einer damit verbundenen Stellenbewertung war dies erforderlich. Die Kosten sind durch den Ausfall der Bauamtsleiterstelle gedeckt.
 
05 Jahresrechnung 2021 - beschließend
 
05 A Örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2021 - zur Kenntnis
 
05 B Feststellung der Jahresrechnung 2021 - beschließend

 
05 C Entlastung der Jahresrechnung für das Jahr 2021 - beschließend
 
06 in 07 Haushalt für das Jahr 2023 - beschließend
 
06 A in 07 A Haushaltssatzung für das Jahr 2023 - beschließend
 
06 B in 07 B Finanzplan für die Jahre 2022 - 2026 - beschließend

 
Wie auch in der Gemeinde Bergtheim wird aufgrund der derzeitigen schwierigen Situation das Haushaltsjahr 2023 für die Verwaltungsgemeinschaft kein gutes Jahr, gerade im Hinblick des deutlich gestiegenen Preisgefüges im Energiesektor.
 
Dennoch wird durch die Entnahme von 244.000€ aus der Rücklage versucht, mit der damit verbundenen Verringerung der Umlage, die Gemeinden in dieser Situation zu entlasten.
 
Das sich diese Verringerung der Umlage möglicherweise in den nächsten Jahren wieder einholt, haben wir in der letzten VGem-Sitzung bei der Vorberatung zum Ausdruck gebracht.
 
Dem Haushalt wurde von allen VGem-Räten zugestimmt
 
07 - 08 Verschiedenes - Mitteilungen - Anfragen - zur Kenntnis
 
- Förderrichtlinie Digitales Rathaus - komXformularcenter und weitere Fachdienste der AKDB
 
In der vergangenen Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim wurde die Beauftragung der Umsetzung der Webformularlösung "komXformularcenter" mit weiteren Fachdiensten beschlossen.
 
Im Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim werden aktuell neben den Fachdiensten der Ausweisstatusabfrage, der Übermittlungssperren, Umzug innerhalb der VGem Bergtheim, Voranzeige einer Anmeldung, Briefwahlantrag, Beantragung eines Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister unter "Weitere Dienste" die Formulare des komXformularcenters angeboten (https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgbergtheim).
 
Jetzt können folgende Dienste im Formularcenter in Anspruch genommen werden:
Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II, Anmeldung zur Eheschließung, Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung, Antrag für Bauwasserzähler, Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen, Beantragung auf Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen, Beantragung auf Genehmigung eines "Gartenwasserzählers", Brauchtumsfeuer, Bürgerantrag / Einwohnerantrag, Erlaubnis zur Plakatierung, Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst, Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG, Hund abmelden, Hund anmelden, Meldung als freiwilliger Wahlhelfer, Meldung einer Veranstaltung, Sondernutzung von Straßen, Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle, Zuteilung Hausnummer
 
Der Eigenanteil des Förderprogramms beträgt 10%, der Rest wird also mit Steuergeldern gedeckt.
 
Leider ist der überwiegende Teil im Bürgerserviceportal nur über die "Bayern ID" nutzbar. Bleibt zu hoffen, dass die Bürger dies auch nutzten, sonst bleibt der Umstiegsversuch in die Digitale Welt fruchtlos.
 
"Vielen Dank an das CSU- geführte Staatsministerin für Digitales"
 
Lustigerweise wurde in diesem Zusammenhang die derzeitige Ironie einer Rechnungsabwicklung diskutiert. Derzeit muss eine "digitale" Rechnung wieder "analog" mittels ausdrucken gemacht werden. Diese Rechnung muss nach den Prüfvermerken wieder über einscannen "digitalisiert" werden. Schlussendlich wir diese Rechnung dann analog und digital abgelegt. Was für eine Erleichterung... :-)     
 
- Verkehrsüberwachung im Landkreis Würzburg
 
Angesprochen wurde die noch in den Kinderschuhen befindlichen Planung einer interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsüberwachung im Landkreis Würzburg als Zweckverband, möglicherweise in Klingholz.  
Lassen wir FREIEN WÄHLER uns überraschen, die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich "Wasser" und "Bauhof" wurde auch einmal andiskutiert.